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   BGH, 29.11.1967 - Ib ZR 14/66   

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https://dejure.org/1967,4540
BGH, 29.11.1967 - Ib ZR 14/66 (https://dejure.org/1967,4540)
BGH, Entscheidung vom 29.11.1967 - Ib ZR 14/66 (https://dejure.org/1967,4540)
BGH, Entscheidung vom 29. November 1967 - Ib ZR 14/66 (https://dejure.org/1967,4540)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.05.1967 - Ib ZR 82/65

    Abschluss eines Speditionsagenturvertrages - Vermittlung von Speditionsaufträgen

    Auszug aus BGH, 29.11.1967 - Ib ZR 14/66
    Wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 9. Mai 1967 - Ib ZR 82/65 - näher dargelegt hat, ist Voraussetzung für die erlaubte Vermittlertätigkeit und damit für die zulässige Erhebung einer Vermittlerprovision eine Tätigkeit, durch welche ein Dritter zum Abschluß eines Beförderungsvertrages zwischen dem Absender und dem Güterfernverkehrsunternehmer beiträgt.
  • BGH, 02.02.1989 - I ZR 150/86

    "Herzsymbol"; Verwechslungsgefahr eines Herzsymbols mit einem stilisierten

    Wird die beanstandete Bezeichnung nur in Kombination mit anderen kennzeichnenden Begriffen vom Wettbewerber im Verkehr benutzt, kann es sein, daß ein kennzeichnender Charakter des beanstandeten Zeichenbestandteils zurücktritt oder nicht festzustellen ist oder daß die Verwechslungsfähigkeit der Gesamtbezeichnung mit dem Klagezeichen ausgeschlossen ist (BGH, Beschl. v. 4.10.1967 - Ib ZR 14/66, GRUR 1968, 364, 365 f. - praline; Urt. v. 3.4.1981 - I ZR 72/79, GRUR 1981, 592, 593 f. - Championne du Monde; Urt. v. 5.6.1985 - I ZR 77/83, GRUR 1986, 72, 73 - Tabacco d' Harar; vgl. BGHZ 91, 262, 272 - Indorektal).
  • BGH, 06.04.1989 - I ZR 43/87

    "CAMPIONE del MONDO"; Zeichenmäßige Verwendung des Begriffs

    Bei der - im wesentlichen tatrichterlichen, vgl. BGH a.a.O. - Prüfung, ob dies zutrifft, ist - wie das Berufungsgericht nicht verkannt hat - neben der Art und Weise der Verwendung der Bezeichnung auch bedeutsam, ob es sich bei ihr um eine Angabe handelt, an deren Allgemeingebrauch ihres beschreibenden Charakters wegen ein Freihaltebedürfnis besteht (vgl. BGH, Urt. v. 16.1.1981 - I ZR 140/78, GRUR 1981, 362, 364 - Aus der Kurfürstquelle m.w.N.); denn für den Verkehr liegt es nahe, in beschreibenden Angaben, an denen ein Freihaltebedürfnis besteht, lediglich einen Sachhinweis, nicht aber eine Herkunftskennzeichnung zu sehen (vgl. BGH, Urt. v. 4.10.1967 - Ib ZR 14/66, GRUR 1968, 365, 366 - praliné; BGH, Urt. v. 26.2.1969 - I ZR 133/67, GRUR 1969, 274, 275 - Mokka-Express; BGH, Urt. v. 30.5.1969 - I ZR 90/67, GRUR 1970, 31, 32 - Heinzelmännchen; st. Rspr.).
  • BGH, 09.07.1969 - I ZR 102/67

    Zulässigkeit von Provisionen nach den Vorschriften des Güterkraftverkehrsgesetzes

    Das ist grundsätzlich dann nicht der Fall, wenn die Beklagte als Dritte eine Tätigkeit ausgeübt hat, durch die ein Frachtvertrag zwischen dem Absender und dem Frachtführer zustandegekommen ist (vgl. Urteile v. 9. Mai 1967 - Ib ZR 82/65, vom 29. November 1967 - Ib ZR 14/66).
  • BGH, 09.07.1969 - I ZR 103/67

    Rückzahlungsanspruch bezüglich einer empfangenen Provision - Frage der Befugnis

    Eine Umgehung ist grundsätzlich nicht gegeben, wenn die Beklagte als Dritte eine Tätigkeit ausgeübt hat, durch die ein Frachtvertrag zwischen dem Absender und dem Frachtführer zustandegekommen ist (vgl. Urteile vom 9. Mai 1967 - Ib ZR 82/65, vom 29. November 1967 - Ib ZR 14/66).
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